1. Anwendungsbereich; Keine Nutzung durch Verbraucher
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Abschluss von Verträgen über die Nutzung der Produkte („Nutzungsverträge“) zwischen PressMatrix und dem Kunden von PressMatrix („Kunde“).
1.2 Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PressMatrix ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 PressMatrix stellt die Produkte nach diesen AGB nur Kunden zur Verfügung, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Die Nutzung der Produkte ist somit nicht gestattet, wenn sie weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann.
2. Funktionalität der Produkte
2.1 Über die Plattform hat der Kunde die Möglichkeit, seine digitalen Medieninhalte („Medieninhalte“) zur Nutzung auf Tablet-PCs, Smartphones oder sonstige mobilen Endgeräten (zusammen: „Endgeräte“) zu konvertieren, formatieren und zusammenzustellen.
2.2 Über die KioskApp ist es dem Kunden möglich, die vom Kunden bearbeiteten Medieninhalte als einzelne Zusammenstellung („Ausgabe“), die jeweils Bestandteil einer dauerhaften Reihe („Publikation“) ist, in digitaler Form an Endkunden zu distribuieren. Bei gesonderter Vereinbarung kann die KioskApp um einen Browser-Client erweitert werden, der es den Endkunden ermöglicht, die Publikation per Internet-Browser abzurufen; die AGB-Bestimmungen zur KioskApp gelten dann für diesen Browser-Client entsprechend. Der Kunde hat das Recht, je Vertragsjahr, die im Auftragsformular bezeichnete Anzahl von Ausgaben pro Publikation zu veröffentlichen („Ausgaben-Kontingent“). Bei Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht genutztes Ausgaben-Kontingent verfällt. Über das Ausgaben-Kontingent hinausgehende Ausgaben („Zusatzausgaben“) sind gesondert zu vergüten.
2.3 PressMatrix stellt dem Kunden die KioskApp als technische Infrastruktur zur Verfügung. Es obliegt jedoch dem Kunden, in die KioskApp jeweils, soweit gewünscht bzw. soweit rechtlich erforderlich, Impressum, Firmenbezeichnungen, Logos, Nutzungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und/oder sonstigen, über die technische Plattform hinausgehende Spezifikationen des Kunden festzulegen. Ferner obliegt es dem Kunden, bei der jeweiligen Vertriebsplattform für mobile Anwendungen („App- Store“) (i) unter eigenem Namen des Kunden ein Benutzerkonto für den App- Store zu erstellen; (ii) die vom Kunden angepasste KioskApp zu den geltenden Bedingungen des App-Stores einzureichen; sowie (iii) die KioskApp inhaltlich und organisatorisch sowohl gegenüber den Endkunden als auch gegenüber dem App-Store-Betreiber zu verwalten.
2.4 PressMatrix stellt die Produkte auf Servern von PressMatrix zur Nutzung am Zugangspunkt des Rechenzentrums von PressMatrix zur Verfügung („Übergabepunkt der Leistung“). Zur Nutzung der Produkte ist es erforderlich, dass der Kunde – bzw. für die KioskApp auch der jeweilige Endkunde ¬, über einen eigenen Zugang zum Internet verfügt und über diesen Zugang auf die Produkte am Übergabepunkt der Leistung zugreift.
2.5 Die Plattform und die KioskApp sind jeweils zu 99 % verfügbar. Die Verfügbarkeit bezeichnet, bezogen auf die Dauer eines Vertragsjahres, das Verhältnis des Zeitraums, in dem dem Kunden die Nutzung der Plattform bzw. der KioskApp bei bestehender Internet-Verbindung möglich war (zuzüglich des Zeitraums, zu dem der Zugriff aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten oder von Störungen, die nicht im Einfluss von PressMatrix lagen, nicht möglich war), im Verhältnis zur Länge des gesamten Vertragsjahres. Erwartet der Kunde, z.B. aufgrund einer von ihm geplanten Promotion-Aktion, Zugriffe von Endkunden auf die KioskApp, die erheblich über den bisherigen Durchschnittswerten liegen und/oder welche eine erhöhte Inanspruchnahme der von PressMatrix zur Verfügung gestellten Bandbreite bedeuten (gemeinsam „Traffic-Peak“), wird der Kunde PressMatrix darüber spätestens fünf Werktage vor dem erwarteten Traffic-Peak informieren, damit PressMatrix die verfügbare Bandbreite ggf. entsprechend anpassen kann.
2.6 Die weiteren Funktionalitäten und Systemvoraussetzungen der Produkte ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Leistungsbeschreibung.
3. Nutzungsrechte für die Produkte
3.1 PressMatrix räumt dem Kunden, ausschließlich zur Erfüllung des Zweckes des jeweiligen Nutzungsvertrages, das örtlich unbeschränkte, zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Produkte zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Ablauf der Vertragslaufzeit.
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Plattform oder den Zugang zu der Plattform zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben, auch nicht über das Internet oder ein nachgelagertes öffentliches oder privates Datennetzwerks; (ii) die Produkte zur Entwicklung anderer Leistungen zu nutzen; (iii) Funktionalitäten der Produkte, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und zu nutzen; (iv) die Nutzungsrechte an den Produkten an Dritte zu übertragen oder Dritten Zugriff auf die Produkte zu gewähren; der Abruf von Medieninhalten durch Endkunden über die Produkte gilt nicht als Nutzungsgewährung im Sinne dieser Vorschrift; (v) den Quellcode der Produkte zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, seine Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich zwingend gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig; sowie (vi) rechtliche Hinweise insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von PressMatrix zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.
4. Vergütung: Bestandteile und Änderungen
4.1 Die vereinbarten laufenden Vergütungen für die befristete Nutzung der Produkte und/oder für laufende Zusatzleistungen sind jährlich im Voraus, spätestens bis zum fünften Werktag des vereinbarten Abrechnungszeitraumes, zur Zahlung fällig.
4.2 Alle sonstigen Vergütungen, insbesondere einmalige Vergütungen, die nach Aufwand und pro Ausgabe bemessenen Vergütungen sowie die Umsatzbeteiligung, sind spätestens zehn Tage nach Rechnungsdatum durch den Kunden zur Zahlung fällig.
4.3 PressMatrix rechnet die vom Kunden zu zahlende Umsatzbeteiligung quartalsweise ab. „Brutto-Abgabepreis“ ist der von dem Kunden gegenüber seinen Endkunden pro einzelner Ausgabe der jeweiligen Publikation („Einzelausgabe“) bzw. für den regelmäßigen Bezug mehrerer Ausgaben der jeweiligen Publikation („Abonnement“) berechnete Verkaufspreis. Nullrechnungen werden nicht erstellt.
4.4 Die Rechnungstellung erfolgt per E-Mail.
4.5 Sämtliche vereinbarte Vergütungen sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
4.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.7 Wir sind bei Dauerschuldverhältnissen zu Erhöhungen der Vergütung insofern berechtigt, dass wir die Vergütung herabsetzen und erhöhen dürfen. Eine Vergütungserhöhung kann nur im angemessenen Umfang aufgrund gestiegener Kosten (Lohn, IT-Betrieb, Wartung, Tools und Kosten für Weiterentwicklung der für die Leistungserbringung verwendeten technischen Mittel) vorgenommen werden. Wir werden Sie über Erhöhungen der Vergütung informieren. Vergütungserhöhung werden, wenn keine längere Frist in der Änderungsmitteilung bestimmt ist, mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung bei Ihnen wirksam. Sie sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von sechs Wochen ab Mitteilung der Vergütungserhöhung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vergütungserhöhung berechtigt. Machen Sie von diesem Recht keinen Gebrauch und sind Sie auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Vergütungserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu der geänderten Vergütung fortgeführt.
5. Mitwirkungspflichten der Kunden; Lizenzen;
Rechte Dritter
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln usw. („IT-Systeme“) frei von jeglichen Viren, Würmern, Trojanischen Pferden usw. („Schadsoftware“) sind. Zu den geeigneten Maßnahmen gehören insbesondere, dass der Kunde auf seinen IT-Systemen die jeweils aktuelle Version der Betriebssystemsoftware sowie eines Virenscanners einsetzt und die eingesetzten IT-Systeme regelmäßig auf Schadsoftware untersucht und diese entfernt. Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten, die er im Rahmen der Nutzung der Produkte auf den Servern von PressMatrix speichert, frei von jeglicher Schadsoftware sind.
5.2 Der Kunde räumt PressMatrix ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich begrenztes Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Übermittlung und ggfs. sonstigen Nutzung der Medieninhalte ein, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten von PressMatrix erforderlich ist.
5.3 Der Kunde räumt PressMatrix weiter das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und die Aufbrauchsfrist gemäß Ziffer 9 beschränkte und örtlich unbegrenzte Recht ein, die Titelseiten der vom Kunden über die Produkte angebotenen Ausgaben auf dem Angebot von PressMatrix anzuzeigen und öffentlich zugänglich zu machen sowie in Printprodukten zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, d.h. zu diesen Zwecken insbesondere zu vervielfältigen, im erforderlichen Umfang zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen [und zu verbreiten]. Gleichzeitig gestattet der Kunde PressMatrix die Nennung des Kunden als Referenzkunde.
5.4 Der Kunde versichert, (i) dass er Inhaber aller erforderlichen Rechte an den Medieninhalten ist, um PressMatrix die zuvor genannten Rechte einzuräumen, (ii) dass der Kunde frei über diese verfügen kann und (iii), dass die Medieninhalte nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
5.5 Der Kunde versichert, im Rahmen der Nutzung der Produkte, keine rechtswidrigen oder Gesetze oder behördliche Auflagen verletzenden Inhalte, insbesondere gewaltverherrlichende, verfassungswidrige sowie pornografische Inhalte im Sinne des § 4 Abs.1 Nr. 10 JMStV, und sonstige unzulässige Angebote im Sinne des § 4 Abs. 1, Abs. 2 JMStV auf den Servern von PressMatrix zu speichern und/oder durch PressMatrix speichern zu lassen.
5.6 Unbeschadet sonstiger Rechte stellt der Kunde PressMatrix im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Zusicherungen von jeder Haftung gegenüber Dritten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei. PressMatrix ist weiter berechtigt, (i) Daten, die nicht der Bestimmungen der Ziffer 5.1 entsprechen, zu löschen sowie (ii) Inhalte, die nicht den Bestimmungen der Ziffern 5.2, 5.4 oder 5.5 entsprechen, zu löschen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht löscht.
5.7 Dem Kunden ist bekannt, dass PressMatrix keine gesonderten Sicherungskopien der Medieninhalte erstellt und diese nach Maßgabe der Ziffer 6.6. und nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 9.5 löscht. Es obliegt dem Kunden selbstständig Sicherungskopien der Medieninhalte zu erstellen.
6. Gewährleistung
6.1 Für Mängel der Produkte gelten grundsätzlich die §§ 536 ff BGB. Die verschuldensunabhängige Haftung wird für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung von PressMatrix bleibt bestehen. Bei der Feststellung, ob PressMatrix ein Verschulden trifft, wird vom Kunden anerkannt, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
6.2 Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von PressMatrix entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3 Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn PressMatrix ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
6.4 PressMatrix übernimmt keine Gewährleistung für den Internetzugang des Kunden und/oder der Endkunden, insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internetzugangs. Der Kunde ist für seinen Internetzugang zum Übergabepunkt der Leistung selbst verantwortlich.
7. Haftung
7.1 PressMatrix haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von PressMatrix, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PressMatrix beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von PressMatrix garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden oder bei arglistigem Verhalten von PressMatrix.
7.2 PressMatrix haftet unbeschränkt für Schäden, die durch PressMatrix oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von PressMatrix vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
7.3 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PressMatrix außer in den Fällen der Ziffer 7.1 oder der Ziffer 7.4 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.5 Im Übrigen ist eine Haftung von PressMatrix ausgeschlossen.
7.6 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen
PressMatrix beträgt ein Jahr außer in den Fällen der Ziffern 7.1, 7.2 oder 7.4.
8. Datenschutz
Für die Bereitstellung von Reporting-Funktionalitäten sind in die KioskApp
Analyse-Tools integriert. Soweit PressMatrix, unter anderem über die Analyse-
Tools, über die KioskApp personenbezogene Daten von Endkunden des Kunden erhebt und verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag für den Kunden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der zwischen PressMatrix und dem Kunden abzuschließenden Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den datenschutzkonformen Einsatz der KioskApp gegenüber den Endkunden abzusichern.
9. Vertragslaufzeit; Beendung des Zugriffs
9.1 Dem Kunden ist die Nutzung der Produkte für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit gestattet. Die Vertragslaufzeit beginnt am vereinbarten Laufzeitbeginn, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Kunde die KioskApp im Sinne der Ziffer 2.3 anpasst und beim jeweiligen App-Store einreicht und/ oder wann eine Erlaubnis des App-Stores erfolgt, die vom Kunden angepasste KioskApp zu veröffentlichen.
9.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre. Der Nutzungsvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils immer um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von einer der Parteien gekündigt wird. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
9.3 PressMatrix hat insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in folgenden Fällen: (i) der Kunde wird zahlungsunfähig oder überschuldet; (ii) es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt (wobei die Regelung des §112 InsO unberührt bleibt) oder (iii) der Kunde ist für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der vereinbarten laufenden Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug oder ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der laufenden Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die zu zahlende laufende Vergütung für zwei Monate erreicht.
9.4 Eine Kündigung hat stets schriftlich zu erfolgen.
9.5 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist dem Kunden der Zugriff auf die Plattform und die Medieninhalte – vorbehaltlich einer Vertragsverlängerung oder des Abschlusses eines erneuten Nutzungsvertrages –, nicht mehr möglich und die Ausgaben werden von PressMatrix aus der KioskApp gelöscht, sodass Endkunden nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Ausgaben mehr herunterladen können. Wird eine Aufbrauchsfrist vereinbart, können Endkunden des Kunden noch bis zu drei Monate nach Ende der Vertragslaufzeit die während der Vertragslaufzeit veröffentlichten Ausgaben über die KioskApp herunterladen. Die vom Kunden auf der Plattform abgespeicherten Medieninhalte sowie alle Ausgaben in den App-Stores können danach nicht mehr geöffnet und/oder bearbeitet werden und werden von PressMatrix nach Ablauf von drei Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit endgültig gelöscht.
10. Geheimhaltung
10.1 Die Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht für andere, der Zusammenarbeit nicht dienende Zwecke zu verwenden. Als vertraulich gelten (i) alle Informationen über die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung, (ii) alle Informationen über die Vertragslaufzeit, (iii) alle dem Kunden zugänglich gemachten technischen Informationen und Know-how sowie (iv) sonstige Informationen, die von einer der beiden Parteien als vertraulich gekennzeichnet werden.
10.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich nicht auf Informationen, die ohne Geheimhaltungsbruch einer Partei der jeweils anderen Partei oder öffentlich bekannt geworden oder bereits bekannt sind, oder die aufgrund gesetzlicher, richterlicher oder behördlicher Anordnung Dritten zugänglich zu machen sind.
11. Änderung der AGB
11.1 PressMatrix behält sich vor, die angebotenen Leistungen sowie die AGB zu ändern, soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um Veränderungen abzubilden, die bei der jeweiligen Auftragserteilung nicht vorhersehbar waren und deren Nichtbeachtung das vertragliche Gleichgewicht zwischen PressMatrix und dem Kunden beeinträchtigen würde, insbesondere soweit PressMatrix (i) die Übereinstimmung der Leistungen mit dem darauf anwendbaren Recht herzustellen verpflichtet ist, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert; und/oder (ii) damit einem gegen PressMatrix gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt, und/oder (iii) die Produkte aufgrund zwingender technischer Vorgaben der App-Store-Betreiber anpassen muss.
11.2 Zu keinem Zeitpunkt wird durch die Leistungsänderungen die Erfüllung der Hauptvertragspflichten durch PressMatrix eingeschränkt. Insbesondere werden die Produkte in ihrer Funktionalität nicht verändert.
11.3 In anderen Fällen als der Ziffer 11.1 teilt PressMatrix dem Kunden vorab die Änderungen der AGB mit. Soweit der Kunde deren Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Im Falle eines laufenden Vertragsjahres gelten die Änderungen abweichend vom vorstehenden Satz erst mit Wirkung ab Beginn des folgenden Vertragsjahres als angenommen, es sei denn das frühere Inkrafttreten ist unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist PressMatrix berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Auf die Wirkung des Schweigens und das Kündigungsrecht wird PressMatrix in der Mitteilung hinweisen.
11.4 Von der Änderungsbefugnis nach Ziffer 11.3 ausgenommen ist jede Änderung des Vertragsgegenstands und der Hauptleistungspflichten, die zu einer Änderung des Vertragsgefüges insgesamt führen würde. In diesen Fällen wird PressMatrix dem Kunden die beabsichtigten Änderungen mitteilen und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den dann geänderten Bedingungen anbieten.
12. Sonstiges
12.1 Die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen, einschließlich dieser AGB, unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz von PressMatrix.
12.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.
12.4 Änderungen zwischen den Parteien geschlossener Vereinbarungen und Abweichungen und/oder Änderungen der Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand 07.02.2023