App-Store Richtlinien

App-Store Richtlinien und Anforderungen

Worauf App-Anbieter bei Veröffentlichungen achten sollten

 

Für App-Anbieter ist es essentiell, in den beiden großen App Stores vertreten zu sein, um ihre Leser zuverlässig versorgen zu können. Es gibt verschiedene Gründe, die zur Sperrung einer App führen können. Im speziellen Fall der „Titanic” ging es um inhaltliche Dinge. Google stufte laut Medienberichten einige Titelbilder der „Titanic” als „zu obszön” ein. Das Unternehmen machte von seinem Recht Gebrauch, die eigenen App-Store Richtlinien entsprechend streng auszulegen und die App zeitweise zu sperren. Ob man das richtig oder falsch findet, ob dies ein Eingriff in die Pressefreiheit oder Googles Verantwortung ist – darüber lässt sich trefflich streiten.

Für uns ist es ein Anlass, auf die erwähnten App-Store Richtlinien einmal genauer einzugehen. Denn tatsächlich ist es gar nicht so trivial, eine App im Google Play Store oder den App Store von Apple zu veröffentlichen. Bei beiden Stores benötigen Sie beispielsweise nicht nur einen normalen Nutzer-Account sondern auch einen Entwickler-Zugang. Die App sollte bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dazu zählt, dass die App einen funktionalen Mehrwert bietet und stabil läuft. Das klingt zunächst selbstverständlich. Doch damit ist auch gemeint, dass die App möglichst auf verschiedenen Geräten, auch älteren Smartphones und Tablets, fehlerfrei lauffähig ist. Ist dies nicht so, sollten Anbieter darauf hinweisen. Durchaus eine programmiertechnische Herausforderung – und einer der Gründe, warum es sich lohnt, eine White-Label-Lösung wie die der PressMatrix zu verwenden.

Die Mindestvoraussetzungen sind aber durchaus auch inhaltlich zu verstehen: So kann es beispielsweise zur Ablehnung führen, wenn die App lediglich solche Funktionen bietet, die bereits eine andere App erfüllt. Ebenso sind häufige Wiederholungen im Text von den Store-Betreibern nicht gern gesehen, genauso wie Apps, deren Hauptfunktion es ist, Werbung auszuliefern. Zudem sollten Erklärungen und ähnliches klar verständlich formuliert sein.

Von Copyright bis Kostentransparenz

Aber zurück zu den Anforderungen: Die Inhalte der App sind (natürlich) dem lokal geltenden Recht unterworfen, Rechte Dritter dürfen nicht verletzt werden. Das Copyright bezieht sich dabei auf Texte, Bilder, Videos und die Funktionalität der App. Hier geht es natürlich auch um den Jugendschutz und das Kenntlich machen von Altersbeschränkungen bzw. -freigaben. Der Anbieter legt, je nach angebotenen Inhalten, die Altersbeschränkung selbst fest. Diese kann auch bei 0 Jahren liegen, muss aber in jedem Fall klar kommuniziert werden. Für Apps die speziell für Kinder gedacht sind, hat Google das „Designed-for-Families“-Programm entwickelt und möchte damit sicherstellen, dass in diesen Apps die Werbeangebote strenger kontrolliert werden.

Darüber hinaus prüfen die App Stores, ob die App ihren Nutzern unerwünschte Spam-Nachrichten schickt oder irreführende Werbung enthält. Beides führt zu einer Ablehnung. Übrigens gelten in der App geschaltete Werbeanzeigen als Bestandteil der App und unterliegen damit ebenfalls den Richtlinien des Stores. Solange die Werbung inhaltlich passt, ist der App-Betreiber auf der sicheren Seite. Die Stores sehen es jedoch nicht gern, wenn Werbung den Nutzer direkt auf die Angebote der Betreiber außerhalb der App führt, beispielsweise auf die Website. Ziel der Stores ist es natürlich, dem Nutzer möglichst innerhalb der App weiterführende Angebote zu bieten. Immer wenn dem Nutzer Kosten entstehen – im Bereich der Magazin-Apps sind dies vor allem In-App-Käufe wie zum Beispiel für Einzelkäufe oder einmalige und erneuerbare Abos – muss dies deutlich sichtbar sein. Weisen Sie transparent auf Zusatzkosten hin und begründen Sie diese. Listen Sie alle Preise und Bedingungen nicht nur innerhalb der App auf, sondern bereits im Store-Eintrag. Anstatt mit In-App-Käufen Ausgaben zu verkaufen, können Sie als Anbieter natürlich auch mit Freischaltcodes arbeiten.

Datenschutz und Tracking

Apropos Transparenz: Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind App-Betreiber dazu verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, welche Daten die App erfasst, warum sie dies tut und was mit den Daten passiert. Der Nutzer muss eine Zustimmung geben, darf diese jederzeit widerrufen und kann vom Anbieter Auskunft über die erhobenen Daten verlangen. Wenn Sie eine App im Store von Apple anbieten, ist dieses Thema gerade besonders aktuell. Denn Apple hat gerade seine Datenschutzanforderungen geändert, so dass Betreiber jetzt ihre Angaben aktualisieren sollten.

Als Anbieter einer Lösung für das Publizieren in einer App versuchen wir natürlich, so viele App-Store-Ansprüche wie möglich bereits mit unserer Software für Sie umzusetzen. Mit unserem Service-Team unterstützen wir Sie deshalb bei der Erstellung und der Veröffentlichung Ihrer App nach den jeweils gültigen App-Store Richtlinien. Wenn Sie als App-Anbieter die Reichweite der großen Stores für Sich nutzen wollen, kommen Sie nicht umhin, sich an diesen auszurichten.

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